Allgemeine Geschäftsbedingungen der ihr-Verleih.de

1. Allgemeines

Alle Geschäftsbeziehungen mit uns und unseren Abnehmern regeln sich nach den nachstehenden Bedingungen. Die Unwirksamkeit eines Teils der allgemeinen Geschäftsbedingungen ist auf die Gültigkeit ihres sonstigen Inhalts ohne Einfluss.

2. Miete und sonstige Kosten

Der Vermieter stellt dem Mieter für die im Mietvertrag angegebene Zeit den im Mietvertrag angegebenen Anhänger und Leihmaterial gegen Zahlung einer Miete sowie der nachfolgend aufgeführten Nebenkosten zuzüglich der jeweilig geschuldeten gesetzlichen Mehrwertsteuer zur Verfügung.

Die Höhe der jeweiligen Miete ergibt sich aus der gültigen Preisliste, soweit nicht im Mietvertrag andere Vereinbarungen enthalten sind. Vereinbarte Wochentarife, Wochenendtarife sowie sonstige Pauschaltarife gelten nur bis zu dem im Mietvertrag definierten Rückgabedatum. Bei Benutzung über das genannte Rückgabedatum hinaus gelten für den Zeitraum ab geschuldeter bis zur tatsächlichen Rückgabe die zum Zeitpunkt der geschuldeten Rückgabe geltenden Preise.

In der Miete nicht enthalten und vom Mieter zusätzlich geschuldet sind Energiekosten, Zustellung- und Abholungsgebühren bei Anlieferung des Anhängers, Servicepauschale für die Reinigung bei Rückgabe des Anhängers ohne ausreichende Säuberung. Sollte die Ware verschmutzt sein, berechnen wir den entsprechenden Reinigungsaufwand. Wir behalten uns vor, nicht mehr verkehrsfähige Ware nicht zurückzunehmen und zu berechnen. Bei der Abholung ist die vollständige Kontrolle und Zählung nicht möglich. Der Kunde erklärt
sich einverstanden, dass die Kontrolle und Zählung erst bei Entladung auf dem Gelände der Dewart Kühlanhänger-Verleih durchgeführt wird. Wir garantieren, dass zwischen der Abholung bis zur Kontrolle / Zählung in unseren Lagerräumen keine Beschädigungen und Verluste entstehen. Bei Selbstabholung durch den Kunden hat dieser für einen ordnungsgemäßen Transport Sorge zu tragen und das Mietgut auf Vollständigkeit und Funktionstüchtigkeit zu prüfen. Kann der Kunde das Mietinventar nicht zum vereinbarten Termin zurückbringen, so sind wir hiervon vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit in Kenntnis zu setzen.
Das Festmaterial ist pfleglich zu behandeln und in ordnungsgemäßem und gereinigtem Zustand zurückzugeben. Theken und Festzeltgarnituren sind abzuwischen.

Der Auf- und Abbau, sowie das Verteilen und / oder Einsammeln von Leihgegenständen sind nicht in den Preisen für Mietgegenstände enthalten. Das Anbringen von Aufklebern, Folien, Reißnägeln, Klammern etc. an den Mietgegenständen ist strengstens untersagt. Das Entfernen wird entsprechend dem Zeitaufwand und den Materialkosten dem Kunden in Rechnung gestellt.
Bei der Zustellung und Abholung ist Hilfspersonal in ausreichender Zahl für das Ab- und Aufladen bereit zu stellen

Das Mietinventar ist bei Anlieferung durch den Kunden zu prüfen, festgestellte Mängel sind umgehend zu melden. Bei der Abholung ist das Mietinventar entsprechend der Anlieferung bereitzustellen. Garnituren sind bei Abholung entsprechend dem Setzbild bei Anlieferung bereitzustellen. Mehraufwand wird entsprechend berechnet. Bei der Anlieferung mitgeliefertes Transport- und Sicherungsmaterial muss bei der Abholung ebenfalls wieder vorhanden sein. Bei Verlust wird dieses entsprechend dem Wiederbeschaffungswert berechnet.

Zudem behalten wir uns vor, das entsprechende Mietgut nicht zurückzunehmen und dem Kunden zum Wiederbeschaffungswert in Rechnung zu stellen. Kühlschränke dürfen nur zur Kühlung von Getränken verwendet werden. Das Lagern von Lebensmitteln ist strikt untersagt.

Servicepauschale bei Bearbeitung von Bußgeldbescheiden des Mieters, Straßenbenutzungsgebühren und sonstige Abgaben, die durch den Gebrauch des Anhängers durch den Mieter entstehen, und zwar jeweils in Höhe der geltenden Preisliste.

Der Vermieter ist berechtigt, bei Anmietung des Anhängers eine Kaution auf die Miete bis zur Höhe der zu erwartenden Gesamtmiete, gegebenenfalls zuzüglich einer angemessenen Kaution für den eventuellen Fall der Beschädigung, des Untergangs oder des Diebstahls des Anhängers gemäß der jeweiligen Preisliste zu verlangen. Die Kaution ist vor Übergabe des Anhängers zu leisten und wird dem Mieter bei Anhänger Rückgabe gutgeschrieben bzw. im Fall der Beschädigung, des Untergangs oder des Diebstahls des Anhängers mit eventuellen Schadensersatzansprüchen des Vermieters verrechnet. Soll auf Wunsch des Mieters zu einem späteren Zeitpunkt eine Verlängerung der ursprünglichen Mietdauer erfolgen, so kann der Vermieter seine Zustimmung zur Verlängerung davon abhängig machen, dass eine weitere Kaution hinterlegt wird, sofern der Vermieter ein berechtigtes Interesse an der Erhöhung der Kaution hat. In diesem Fall ist der Vermieter bei Nichtzahlung der weiteren Kaution berechtigt, die Zustimmung zur Verlängerung der Mietdauer zu verweigern.

3. Mietzeit, Wiederinbesitznamerecht des Vermieters

Die Mietzeit beginnt mit dem Zeitpunkt der Anmietung beim Vermieter, bei Anlieferung auf Verlangen des Mieters gilt der Zeitpunkt, zu dem das Fahrzeug den Standort des Vermieters verlässt. Ein Miettag dauert 24 Stunden, angebrochene Miettage gelten als ganze Miettage und sind voll zu vergüten. Eine frühere Rückgabe des Anhängers lässt die Verpflichtung des Mieters zur Zahlung des Mietzinses unberührt, es sei denn der Mieter hat das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. Nach Beendigung des Mietvertrages und/oder Überschreitung der vereinbarten Mietdauer ohne Zustimmung des Vermieters ist der Vermieter berechtigt, den Anhänger auf Kosten des Mieters wieder in Besitz zu nehmen. Das gleiche Recht steht dem Vermieter auch während der Dauer des Mietvertrages zu, wenn der Mieter mit den vereinbarten Zahlungen länger als eine Woche im Rückstand ist, ersichtlich wird, dass der Mieter den Verpflichtungen aus dem Mietvertrag nicht mehr nachkommen kann oder will, der Mieter in Vermögensverfall gerät oder ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt wird.

4. Verhalten bei Unfällen/Schäden

Der Mieter hat nach einem Unfall, Brand, Diebstahl, Wild- oder sonstigen Schäden sofort die Polizei zu verständigen. Dies gilt nicht bei selbstverschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter. Gegnerische Ansprüche dürfen vom Mieter nicht anerkannt werden. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter selbst bei geringfügigen Schäden unverzüglich und schriftlich unter Vorlage einer Skizze zu berichten. Er hat insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge anzugeben. Verursachte oder aufgetretene Schäden sind spätestens bei Rückgabe vom Mieter zu melden.

Für jegliche Schäden der Veranstalter oder Gäste (Dritter), die mit dem zur Verfügung gestellten Festmaterial und Geräten in Zusammenhang stehen, übernimmt Dewart Kühlanhänger-Verleih keine Haftung. Der Veranstalter hat eine ausreichende Versicherung für Schäden jeglicher Art abzuschließen.

5. Berechtigung zum Führen des Anhängers

Der Anhänger darf nur vom Mieter sowie den im Mietvertrag ausdrücklich angegebenen sonstigen Fahrern geführt werden und auch nur dann, wenn diese über eine für die Führung des Anhängers gültige Fahrerlaubnis verfügen. Das Führen des Anhängers durch einen nichtberechtigten Fahrer führt zum Verlust des Versicherungsschutzes. Die jeweiligen Fahrer sind Erfüllungsgehilfen des Mieters. Der Mieter hat das Handeln des jeweiligen Fahrers wie eigenes zu vertreten.

6. Beschränkung auf das Gebiet der BRD

Fahrten ins Ausland bedürfen der schriftlichen Genehmigung des Vermieters.

7. Rückgabe des Anhängers

Der Mieter ist verpflichtet, den Anhänger zum vereinbarten Zeitpunkt am Standort des Vermieters innerhalb der Geschäftszeit zurückzugeben. Wird der Anhänger außerhalb der Geschäftszeiten zurückgebracht, gilt er in dem Zustand und in dem Zeitpunkt als zurückgegeben, indem es der Vermieter während der Geschäftszeit vorfindet.

Ist der Anhänger bei Rückgabe aus vom Mieter zu vertretenden Gründen nicht in ordnungsgemäßen Zustand, kann der Vermieter die zur Herstellung des ordnungsgemäßen Zustandes erforderlichen Aufwendungen durch eigenes Personal vornehmen lassen und die Kosten dem Mieter in Rechnung stellen. Gleiches gilt, wenn der Anhänger unvollständig zurückgegeben wird.

Bis zur Herstellung des ordnungsgemäßen Zustands ist der Mieter unter dem Gesichtspunkt des pauschalen Schadensersatzes verpflichtet, für jede begonnene 24 Stunden auch ohne Nachweis der Vermietmöglichkeit durch den Vermieter die

jeweils gültige Miete zu entrichten, es sei denn, der Mieter weist nach, dass kein oder nur ein geringerer Schaden beim Vermieter entstanden ist. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Vermieters bleiben unberührt.

Ist der Mieter zur Rückgabe des Anhängers aus von ihm zu vertretenden Gründen nicht fähig, ist er dem Vermieter zum Ersatz des hieraus entstehenden Schadens verpflichtet.

8. Reinigung

Der Kunde wird die Mietgegenstände vor der Rückgabe sorgfältig reinigen. Sollten Mietgegenstände stark verschmutzt zurückgegeben werden, werden die zusätzlichen Reinigungskosten mit 35,– je Stunde in Rechnung gestellt.

9. Haftung des Mieters

Der Mieter haftet für alle von ihm zu vertretenden Unfallschäden oder Schäden, die durch die Verletzung von Vertragspflichten entstehen, sofern diese nicht durch die abgeschlossenen Versicherungen abgedeckt werden. Das gilt insbesondere für Selbstbehalte sowie Schäden, die durch Ladegut entstehen, auch wenn das Ladegut das zulässige Gesamtgewicht nicht übersteigt, die

durch Nichtbeachtung der Durchfahrtshöhe oder der Durchfahrtsbreite des Anhängers entsteht, die durch Nichtbeachtung des zulässigen Gesamtgewichts entstehen, die durch grobfahrlässige oder vorsätzliche Vernachlässigung der Pflicht zum Schutz des Fahrzeugs gegen Diebstahl und unbefugten Ingebrauchnahme entstehen.

Die Haftung des Mieters erstreckt sich auf den Schaden in Form der Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes des Anhängers vor Schadenseintritt, einer eventuellen Wertminderung, der Gutachterkosten, der Ab- und Bergungskosten, der Rückholkosten bis zum Standort des Vermieters und des Mietausfalls.

10. Haftung des Vermieters

Der Vermieter haftet für seine gesetzlichen Vertreter bzw. Erfüllung und Verrichtungsgehilfen nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit sowie im Rahmen der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. In Fällen einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung der Höhe nach auf bei Vertragsschluss vorhersehbare, vertragstypische Schäden beschränkt. Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die aus einem Ausfall oder einer Störung des Anhängers, durch verspätete Übergabe oder Unmöglichkeit der Übergabe des Anhängers entstehen, es sei denn, der Vermieter oder seine Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen haben den Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht. Die Haftung ist ferner auf unmittelbare Schäden begrenzt. Eine Haftung für aus dem schadensstiftenden Ereignis entstehende mittelbare bzw. Folgeschäden ist ausgeschlossen. Der Vermieter haftet ferner nicht, sofern der Schaden auf strafbaren

Handlungen dritter Personen beruht. Eine Haftung für Schäden aufgrund höherer Gewalt, insbesondere durch Feuer, Wasser, rechtmäßige Streiks, innere Unruhen etc. ist ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder in den Fällen von Garantien sowie einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

11. Versicherung

Während der Mietzeit geht das Mietinventar in den Besitz des Kunden über. Der Kunde
sollte für die Risiken Wind, Sturm, Wasser, Schnee, Feuer, Vandalismus oder höhere Gewalt

einschließlich der Zeiten für Auf- und Abbau eine Versicherung abschließen. Das Mietinventar
ist bei uns nicht versichert.

12. Lieferzeiten, Lieferhindernisse, Rücktritt

Eingehende Bestellungen werden im Rahmen unserer üblichen Geschäftszeiten erledigt.
Von uns nicht zu vertretende Lieferschwierigkeiten berechtigen den Abnehmer nicht, vom Vertrag zurückzutreten oder Regressansprüche geltend zu machen.

13. Stornierungen

Der Mieter kann jederzeit vom Mietvertrag vor dem Beginn vom Mietvertrag zurücktreten. Maßgebend ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Vermieter. Der Mieter muss den Rücktritt schriftlich erklären. Als Rücktrittsgebühr werden berechnet:

Bis 30 Tage vor Mietbeginn 10% des Mietpreises
Bis 8 Tage vor Mietbeginn 50% des Mietpreises
Ab 7 Tage vor dem Mietbeginn ist der volle Mietpreis fällig.

14. Schlussbestimmungen

Änderungen des Mietvertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Abänderung des Schriftformerfordernisses. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.